Für Anzeigen nach § 15 BImschG:
Behördengespräche
Erstellung der notwendigen Unterlagen
- Beschreibungen
- Pläne
- Aufstellung von Emissionsbilanzen
Für Emissionserklärungen nach § 27 BImschG:
Ausfüllen der notwendigen Formulare
Aufnahme der Betriebsdaten
- Anlagendaten
- Einsatzstoffe
- Betriebszeiten
Ermittlung der Emissionen
- Feststellung vorhandener Daten
- Messungen
- Berechnungen