Für Anforderungen gem. 5. BImSchV:
Durchführung der Aufgaben eines Immissions-schutzbeauftragten mit ...
- regelmäßiger Begehung der Betriebe
- Überwachung der Emissionen und Immissionen
- Überwachung des vorbeugenden Brand- und Explosionsschutzes
- Überwachung der schadlosen Beseitigung von Abfällen
- Beratung der Betriebe in immissionsschutzrechtlichen Belangen
Für Anforderungen gem. 31. BImSchV:
Erstellung von Lösemittelbilanzen mit ...
- Ermittlung der Inputmengen der Lösemittel
- Berechnung und Messung der Outputmengen der Lösemittel
- Beratung der Betriebe zur Lösemittelreduzierung